GoBD-konform & revisionssicher
So weisen Sie jederzeit nach, was mit Ihren Dokumenten passiert ist.

Nichts geht verloren
Gelöschte Dateien bleiben im Papierkorb wiederherstellbar – kein Datenverlust durch Versehen.
Wer steuerrelevante Dokumente digital erfasst und archiviert, braucht eine Verfahrensdokumentation. Dieser Leitfaden erklärt, was dazugehört, was Aktenplatz beisteuert und was Sie selbst dokumentieren — mit Checkliste und 5-Schritte-Plan.
Die Verfahrensdokumentation beschreibt nachvollziehbar, wie in Ihrem Unternehmen steuerrelevante Dokumente entstehen, empfangen, erfasst, verarbeitet, abgelegt, archiviert und gegen Verlust und Veränderung geschützt werden. Sie ist Teil der GoBD und macht Ihre digitale Belegverwaltung für Dritte — insbesondere die Finanzverwaltung — prüfbar.
Rechtsgrundlage: Die Aufbewahrungs- und Ordnungspflichten ergeben sich aus §§ 145–147 AO; die konkreten Anforderungen an die Verfahrensdokumentation stehen in den GoBD (BMF-Schreiben), u. a. Rz. 151 ff. Eine ordnungsgemäße Verfahrensdokumentation gehört zu einer nachvollziehbaren und nachprüfbaren Buchführung.
Kurz gesagt: Sie selbst. Es gibt keine Vorschrift, dass ein Steuerberater oder Anwalt die Verfahrensdokumentation erstellen muss. Sie brauchen dafür auch keine besondere Zulassung — die Verantwortung für die ordnungsmäßige Buchführung trägt aber immer das Unternehmen.
Sie dürfen die Verfahrensdokumentation selbst erstellen — und sind als Unternehmen ohnehin dafür verantwortlich. Wer die Prozesse kennt, beschreibt sie am besten.
Kein Muss, aber sinnvoll: Stimmen Sie die steuerlich relevanten Teile — etwa das ersetzende Scannen — mit Ihrem Steuerberater ab oder lassen Sie sie prüfen.
Die technische System- und Betriebsdokumentation steuert Aktenplatz bei (Systembeschreibung, Archivierung, Hosting). Ihre Abläufe beschreiben Sie selbst.
Verantwortung bleibt beim Unternehmen: Egal, wer die Verfahrensdokumentation verfasst — gegenüber der Finanzverwaltung verantwortlich ist die Geschäftsführung bzw. der oder die Steuerpflichtige. Deshalb ist eine Abstimmung mit dem Steuerberater zu empfehlen, aber keine Voraussetzung.
Sobald steuerrelevante Unterlagen digital verarbeitet oder gescannt werden — unabhängig von der Unternehmensgröße.
Digitale Belege, E-Mails und Scans müssen vollständig, unveränderbar und nachvollziehbar verwaltet werden — die Verfahrensdokumentation belegt, dass Sie das tun.
Wer Papieroriginale nach dem Scan vernichten will, muss den Scan-Prozess dokumentiert und kontrolliert ablaufen lassen (GoBD Rz. 130 ff.).
Prüfer können die Verfahrensdokumentation anfordern. Fehlt sie oder ist sie unzureichend, kann das beanstandet werden, wenn die Nachvollziehbarkeit darunter leidet.
Eine Verfahrensdokumentation gliedert sich üblicherweise in vier Teile — plus Kontrollsystem und Änderungshistorie.
Unternehmen, Organisation, Überblick über die eingesetzten Prozesse und Systeme.
Wie die Mitarbeitenden arbeiten: Erfassen, Indexieren, Freigeben, Suchen — die fachlichen Abläufe.
Welche Software/Systeme zum Einsatz kommen, Schnittstellen, Speicherung, Sicherheit.
Betrieb der Systeme: Datensicherung, Verfügbarkeit, Notfall, Rollen und Verantwortlichkeiten.
Maßnahmen, die Vollständigkeit, Richtigkeit und Unveränderbarkeit sicherstellen — und deren Kontrolle.
Die Verfahrensdokumentation selbst wird datiert, freigegeben und bei Änderungen versioniert.
Diese Punkte sollte Ihre Verfahrensdokumentation für ein DMS abdecken.
Die Verfahrensdokumentation ist unternehmensindividuell — sie kann nicht „fertig mitgeliefert" werden. Aktenplatz liefert aber die System-Bausteine, Sie beschreiben Ihre Prozesse.
Greifen Sie auf eine anerkannte Muster-Verfahrensdokumentation zurück und passen Sie sie an — z. B. Muster zum ersetzenden Scannen (BStBK/AWV) oder das Muster zur Belegablage.
Halten Sie fest, wie Belege heute eingehen, erfasst, indexiert, freigegeben und archiviert werden — am einfachsten mit unserer Arbeitshilfe zur Ist-Aufnahme (PDF).
Aufbewahrungspflichtige Dokumente gehören in ein archivtaugliches Format. Ob eine Datei bereits im PDF/A-Format vorliegt, prüfen Sie mit unserem kostenlosen PDF/A-Check — in Aktenplatz geschieht die Umwandlung ins Archivformat automatisch.
Übernehmen Sie unsere Aktenplatz-Systeminformationen (PDF) in die technische System- und Betriebsdokumentation.
Definieren Sie Kontrollmaßnahmen, Zuständigkeiten und das Berechtigungskonzept.
Lassen Sie die Dokumentation freigeben, versionieren Sie sie und aktualisieren Sie sie bei wesentlichen Änderungen.
Hinweis: Dieser Leitfaden bietet eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine steuerliche oder rechtliche Beratung. Stimmen Sie Ihre Verfahrensdokumentation mit Ihrem Steuerberater oder Ihrer Steuerberaterin ab.
Im Onboarding und Consulting liefern wir die Aktenplatz-Systeminfos und begleiten Sie dabei, Ihre Prozesse sauber zu dokumentieren.
So weisen Sie jederzeit nach, was mit Ihren Dokumenten passiert ist.

Nichts geht verloren
Gelöschte Dateien bleiben im Papierkorb wiederherstellbar – kein Datenverlust durch Versehen.